Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse
zwischen Niklas Kißner (Mainehochzeit) und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen Niklas Kißner und dem Kunden entstehen durch

  • die Annahme eines schriftlichen Angebots
  • schriftlicher Vertrag / Vereinbarung (auch in Form einer E-Mail)


3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

Bei Rücktritt ab 30 Tage vor der Veranstaltung ist eine Ausfallpauschale von 200,00€ zu entrichten.

4. Ausnahmen

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt von Niklas Kißner ist möglich durch:

• technisch bedingte Ausfälle
• Krankheit
• Unfall
• Tod

In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird Niklas Kißner versuchen, für einen entsprechenden Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich         Niklas Kißner zur Kenntnis zu geben.

5. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Niklas Kißner der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Niklas Kißner, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum oder den Veranstalter fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

6. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von Niklas Kißner möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter gesondert genannt.

7. GEMA-Gebühren

Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.